Der Waagriss – Das Maß aller Dinge auf der Baustelle

Der Waagriss ist die höhenmäßige Richtschnur für alle am Bau beteiligten Firmen. Der Ausgangspunkt für den Waagriss ist die absolute Höhe aus der Vermessung des gesamten Bauwerks. Der Waagriss ist von der Baufirma, die letztlich den Bau nach den vorgegebenen Höhen errichtet hat, in jedem Geschoß 1,00 m über die zukünftige fertige Fußbodenoberkante anzuordnen. Dieser Waagriss sollte sich nunmehr wie ein roter Faden durch die Baustelle ziehen, sodass sich sämtliche nachfolgende Gewerke daran orientieren können.

Gleichzeitig ist es für die Baufirma und schlussendlich für die verantwortliche Bauführung die letzte Gelegenheit, den errichteten Bau auf seine Maßgenauigkeit zu überprüfen (Raumhöhen, Raumgröße, Durchgangslichten, Leitungsführungen, etc.).

In den letzten Jahren wurde, aus Einsparungsüberlegungen einzelner Baufirmen, die Herstellung des Waagrisses den einzelnen Nachfolgegewerken übertragen. Es wird seitens der verantwortlichen Bauführung nur ein Waagriss pro Geschoß (meist im Stiegenhaus) hergestellt. Von diesem Punkt überträgt sich jedes einzelne Gewerk recht und schlecht den Waagriss in die einzelnen Räume. Dies erfolgt jedoch oft mit unterschiedlichen Hilfsmitteln wie: Augenmaß, Wasserwaage, Schlauchwaage, Messlatte oder mittels Laser. Weiters gibt es Gewerke die keinen durchgehenden Waagriss benötigen. Diese erfreuen sich daran, dass Waagrisse von Vorgängern vorhanden sind und benützen diese ohne ausreichende Kontrolle. Als letztes Glied in der Kette der Gewerke für die notwendige Genauigkeit des Waagrisses, ist die Estrichherstellung.

Bei der nunmehrigen Höhenkontrolle stellt sich oftmals heraus, dass es eine Ansammlung mehrerer Höhen gibt. Nun gilt es, aus dieser Situation ein passendes Maß der endgültigen Höhe zu definieren. Dies kann oftmals nur durch Einsparung in der Dämmstärke eingeholt werden. Es kann dadurch zu Mehrkosten durch Einsatz höherwertigerer Stoffe kommen, aber auch zu Einbußen des Schall- und Wärmeschutzes.

Zum Zeitpunkt der Estrichherstellung ist es für Höhenregulierungen bzw. Leitungsführungsänderungen oft zu spät. Die letztmalige Vermessungsmöglichkeit liegt im Verantwortungsbereich des Baumeisters (Baufirma) im Zusammenwirken mit dem planenden Architekten.



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