Estrich News
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Anordnung von Dampfbremsen unter schwimmenden
oder gleitenden Estrichen gemäß ÖNORM B3732:2016-12
Die Anordnung von Dampfbremsen unter schwimmenden oder gleitenden Estrichen sind ein sensibler Bereich.
Nachstehend die zentralen Inhalte:
Allgemeines:
Die Anordnung von Dampfbremsen unter schwimmenden oder gleitenden Estrichen ist ein sensibler Bereich, welcher grundsätzlich nur von der planenden Stelle durchgeführt werden soll. Vor allem die
Lage einer Dampfbremse ist ein entscheidender Faktor. Falsch angeordnete Dampfbremsen können enorme Schäden mit sich ziehen, die bis zum Gesamtaustausch einer Fußbodenkonstruktion führen
können.
Auszug Pkt. 6.3.3 Feuchtigkeit:
6.3.3 Feuchtigkeit
Zur Vermeidung von schädlicher Dampfdiffusion aus dem Untergrund sind Folien mit einer diffusionsäquivalenten Luftschichtdicke einzubauen, die größer als diejenige des darüber liegenden
Fußbodenaufbaus sind. Derartige Folien müssen verschweißt bzw. verklebt sein (bei Gussasphalt nicht erforderlich).
Insbesondere sind in dampfdiffusionstechnischer Hinsicht Vorkehrungen zu treffen:
- bei erdberührten Flächen
- über ungenügend ausgetrockneten Geschoßdecken und Untergründen (in der Regel bei Neubauten)
- über Räumen mit klimatisch unterschiedlichen Bedingungen, z.B. Einfahrten, Zugänge, Feuchträume, Heizräume, Decken über Garagen bzw. bei Wärmequellen unterhalb der Rohdecke
- bei dampfdichten, elastischen Bodenbelägen, Beschichtungen und dergleichen
- bei Holzfußböden
sd = µ x d
µ Wasserdampfduffusionswiderstandszahl
d Schichtdicke der Abdichtung in m
Im Allgemeinen gilt, dass der sd-Wert der Dampfbremse größer als jener des künftigen Oberbelages sein soll.
Nachfolgend werden beispielhafte sd-Werte von diversen Oberböden angeführt:
Oberbeläge |
Dicke (mm) |
ca. sd-Wert (m) |
Klebstoff und Spachtelmassen |
1 | 1,0 |
Dünnbett bzw. Mittelbett |
2 - 5 |
0,2 - 2,0 |
Nadelfilz |
4 - 6,5 |
< 0,2 |
Teppichboden gewebt |
5 - 6 |
< 0,2 |
Teppichboden mit TR-Rücken |
5 - 7 |
0,2 - 3,0 |
Fliesen glasiert oder unglasiert verlegt |
7 - 15 |
0,4 - 4,5 |
Feinsteinzeugplatten | 10 | 1.200 |
Parkett |
10 - 22 |
< 6 (-50) |
Korkbeläge 0,3 mm beschichtet |
2 - 6 |
6 - 15 |
Linoleum |
2 - 4 |
20 - 45 |
CV-Beläge, Cushion Vinyl (Weichschaum und Dichtmassenbeläge) |
1,5 - 4 |
16 - 50 |
Polyolefin (PO)-Beläge |
2 - 3 |
20 - 60 |
PVC-Bodenbeläge |
2 - 3 |
25 - 100 |
PVC-Beläge auf Schaum |
5 |
60 - 100 |
Gummibeläge |
2 - 10 |
80 - 200 |
Kunstharzbeschichtungen |
2 - 6 |
100 - 300 |
Hinweis:
Als Dampfbremsen werden üblicherweise Folien oder Schichten bezeichnet, deren Dampfdiffusionswiderstand unter 1500 m liegt. Ab 1500 m Dampfdiffusionswiderstand spricht man von einer
Dampfsperre.
Die Lage und Bemessung der Dampfbremse bzw. der Feuchtigkeitsabdichtung hat wie erwähnt durch den Planer/Auftraggeber zu erfolgen, da nur er die vollständigen konstruktiven und bauphysikalischen Umstände kennt. Angeordnet wird eine Dampfbremse im Regelfall über der Rohdecke bzw. über dem Niveauausgleich, auf jeden Fall unter der Trittschalldämmung, da sich diese sonst mit Feuchtigkeit anreichern kann.
Für den Verleger der Dampfbremse ist es wesentlich, dass er ein Prüfzeugnis oder eine Bestätigung des Herstellers über die verwendete Folie mit dem entsprechenden sd-Wert erhält, um hier eine
Absicherung zu erlangen.
Eine übliche Trennlage (0,1 mm dicke PE-Folie) unter dem Estrich gilt nicht als ausreichende Dampfbremse.