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Infoveranstaltung zur DSGVO in Ansfelden (7.6.2018)

Die EU-weite Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) war Thema eines Fachvortrags, zu dem der Vorstand des VÖEH am 7. Juni seine Mitglieder eingeladen hatte.

Als zentraler Treffpunkt wurde die Raststation in Ansfelden gewählt, um allen VÖEH-Mitgliedern eine gut erreichbare Möglichkeit zur Anreise zu bieten. Trotz des aktuellen und für alle wichtigen Themas war das Interesse der Verbandsmitglieder leider überschaubar.
Referent Rechtsanwalt Dr. Walter Löbl hatte die sehr umfangreiche Datenschutzgrundverordnung informativ und verständlich aufbereitet, fokussiert auf Unternehmen am Bau. Vorweg gab es eine theoretische Einführung und eine Begriffserklärung, die Walter Löbl mit praktischen Beispielen anschaulich erörterte.

Bereits am 24. Mai 2016, also vor zwei Jahren, trat die neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft und ersetzt seither die Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1996. Seit 25. Mai 2018 wird nun bei Nichtanwendung der neuen Verordnung gestraft. „Es gibt keine europaweite Vereinheitlichung, da es zahlreiche nationale Datenschutzgesetze gibt. Das heißt die DSGVO enthält 69 Öffnungsklauseln“, erläuterte Löbl.

Als allgemeiner Grundsatz gilt:

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist verboten!
„Außer es gibt einen gesetzlich geregelten Erlaubnisgrund“, so der Referent.

Es gibt 5 Gründe für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung:
  • Einwilligung
  • Erfordernis zur Vertragserfüllung
  • rechtliche Verpflichtung des Verantwortlichen
  • besondere Interessen des Verantwortlichen
  • lebenswichtige Interessen des Verantwortlichen
Beispiele: Wenn es ein Angebot gibt und der Vertrag kommt nicht zustande, sind die Daten zu löschen. Ein besonderes Interesse, die Daten zu behalten, wäre zum Beispiel die Verschiebung des Vertrages und Durchführung zu einem späteren Zeitpunkt. Eine Lösung wären hier befristete Angebote. Weitere Beispiele: Die Archivierung des Aktes für 7 Jahre: rechtliches Interesse. Die Archivierung für 30 Jahre: besonderes Interesse (Schadenersatz).

„Ein Newsletter wäre zwar mein besonderes Interesse, dafür brauche ich aber eine Einwilligung“, erläuterte Walter Löbl. Weiters erklärte er die Inhalte einer Datenschutzmitteilung und einer Datenschutzerklärung für Webseiten und erläuterte das Verfahrensverzeichnis, das für jeden Unternehmer verpflichtend ist.

VÖEH-Obfrau Christa Pachler bedankte sich bei Referent Walter Löbl für diesen informativen und unterhaltsamen Einblick in die Materie der DSGVO. Die interessierten Zuhörer konnten mit vielen hilfreichen Tipps ihre Heimreise antreten.

Hinweis:
Verbandsmitglieder können den Vortrag von Dr. Löbl im Mitgliederbereich der VÖEH-Homepage als PDF downloaden.


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