VÖEH (Estrichverband)
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Fachvortrag in Wels (15.6.2016)

Eine Fachtagung zu aktuellen Themen veranstaltete der VÖEH am 15. Juni 2016 für seine Mitglieder. Knapp 30 interessierte Mitglieder waren nach Wels gekommen, um den Vorträgen der VÖEH-Vorstandsmitglieder Ing. Robert Tucheslau und Ing. Martin Blasch zu folgen. Die Firma Machacek in Wels stellte ihre Seminarräumlichkeiten zur Verfügung und freute sich, den Estrichverband in ihrem Hause begrüßen zu dürfen. Geschäftsführer Siegfried Kalteis berichtete einleitend über die vielfältige Produktpalette von Bau- und Dämmstoffen für Hochbau, Flachdach & Fassade, EPDM, Trockenbau und Metallbau. In mehr als 35 Jahren ist der Betrieb auf über 50 Mitarbeiter gewachsen, der Standort wurde bereits erweitert. Derzeit verfügt das Unternehmen über 24.000 m² Firmenfläche. Bei einer Führung durch das weitläufige Gelände und die riesigen Hallen konnten sich die Gäste ein eindrucksvolles Bild von der Firma Machacek machen.

Aufträge und ihre Tücken
Zum Thema „Aufträge und ihre Tücken“ sprach Robert Tucheslau, der viele praktische Beispiele mitgebracht hatte. Die Vorbemerkungen seien die Grundlage des Auftrags. „Viele Formulierungen in den schriftlichen Aufträgen können für den Estrichleger schwerwiegende Folgen haben“, berichtete Tucheslau und erläuterte einige Probleme.

Die Bezeichnung „Mängel“ werde sehr global verwendet. „Von einem Mangel spreche ich erst, wenn das Bauwerk übergeben wurde. Alles was vor Ende der Bauzeit beanstandet wird, ist kein Mangel, sondern eine unfertige Leistung“, sagte er. Ebenso riskant werde mit den Begriffen Garantie und Gewährleistung umgegangen. „Eine Garantie geben wir für Waschmaschinen oder Autos, aber nicht für einen Estrich“, brachte Robert Tucheslau den achtlosen Sprachgebrauch auf den Punkt. Denn mit einer Garantie bestehe auch Schadensersatzanspruch. Die Unterschrift bei Auftragsannahme sei eine freiwillige Schadensersatzzusage bei Schadenseintritt, somit ein Schuldbekenntnis und die Haftpflichtversicherung steige aus. Auch Formulierungen wie „Ein zu frühes Betreten der Estrichfläche ist zu verhindern“ in der Verantwortung des Estrichherstellers müsse man entgegenwirken, um nicht „zur Security der Baustelle zu werden“, meinte Tucheslau. Seine anschaulichen Schilderungen schloss er mit dem Tipp, die Aufträge gemeinsam zu besprechen. Dabei könnten Formulierungen, die andere Gewerke betreffen, (zum Beispiel Installationsrohre, das Reinigen der Rohdecke) herausgestrichen oder zumindest aufgeweicht werden.

Möglichkeiten zur Entgegensteuerung

Private Auftraggeber:

  • Vertragsbestimmungen entschärfen
  • einzurechnende Mengen definieren
  • Widersprüche aufklären
  • zu hohe Risken ablehnen
  • wenn ein Rechtsbeistand nicht helfen kann – Auftrag ablehnen

Öffentliche Auftraggeber:

  • Mengen definieren und festlegen mit Einheitspreisen auf K7-Blatt
  • Vertragsbestimmungen – Annahme einer Größenordnung, ebenfalls auf K7-Blatt
  • Bundesvergabegesetznovellierung per 1. März 2016
  • Aufklärungsgespräch einfordern

Spezifische Anwendungen der ÖNORM B 3732
Den zweiten Teil der Fachtagung widmete Martin Blasch den spezifischen Anwendungen der ÖNORM B 3732, die Anforderungen an Produkte und Bestimmungen für die Planung und Ausführung von Estricharbeiten enthält. Er stellte seinen Vortrag unter den Titel „Neu und doch wieder alles anders“.

Aufgrund von mehreren Einsprüchen gab es einige Änderungen:

  • Festlegungen der ÖNORM B 2242-4 wurden in die vorliegende ÖNORM eingearbeitet.
  • Der Ausheizvorgang bei Estrichen wurde definiert.
  • Die Zusätze wurden präzisiert.
  • Die Flächenlast wurde bei normaler Beanspruchung ergänzt.

Aufgrund von unterschiedlichen Auffassungen der Berechnung der Estrichdicken in Abhängigkeit der Nutzlasten gibt es am 21. August 2016 eine ergänzende Ausschusssitzung im Normenausschuss. Der VÖEH wird berichten.

Zur ÖNORM B 3732 entwickelte sich eine rege Diskussion, die eindrucksvoll bestätigte, wie wichtig es ist, sich als Verband hier einzubringen. „Nach den derzeitigen Erfahrungen wäre der richtige Schritt, einen Fachmann in den Hauptausschuss zu bringen“, ergänzte Martin Blasch, der um Anmerkungen zur Norm bat und die Anwesenden aufforderte, brennende Fragen und Themen bekanntzugeben, um diese bei Fachtagungen und in Merkblättern für die VÖEH-Mitglieder aufzuarbeiten.

VÖEH-Obfrau Christa Pachler bedankte sich abschließend bei den Vortragenden für die interessanten Ausführungen, bei den Teilnehmern für die rege Diskussion und dem Gastgeber für die herzliche Aufnahme.


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