
Mitgliedschaft
Der Verband österreichischer Estrichhersteller (VÖEH) hat sich als eine erfolgreiche Branchenvertretung der Interessen und Anliegen der Estrichhersteller positioniert. Der Verband ermöglicht seinen Mitgliedern einen kontinuierlichen Erfahrungs- und Meinungsaustausch, aber auch Bewältigungsstrategien zu branchenspezifischen Problemen. In regelmäßigen Abständen werden Fachtagungen mit Experten aus der Estrichbranche durchgeführt. Die jährlich erscheinenden Estrich-News greifen aktuelle Themen auf. Als Mitglied des Estrichverbandes werden Sie regelmäßig über die Aktivitäten des Estrichverbandes informiert, gezielt wird mit Marketingaktivitäten und Öffentlichkeitsarbeit an der Verbesserung der Positionierung und am Image der Estrichbranche gearbeitet. Der Verband österreichischer Estrichhersteller garantiert seinen Mitgliedern eine umfangreiche Serviceleistung und einen Wissensvorsprung. Als VÖEH-Mitglied profitieren Sie von exklusiven Informationen, die auf dieser Homepage im internen Bereich bereitgestellt sind.
Bei Interesse an einer Mitgliedschaft kontaktieren Sie bitte den VÖEH.
Zweck des Verbandes ist die Zusammenfassung jener Fachunternehmen, die Estriche aller Art und Industriefußböden, sowie verwandte und ergänzende Arbeiten (wie Imprägnierungen, Versiegelungen, Beschichtungen u.a.) durchführen, sowie die dazugehörigen Vor- und Nebenleistungen zur Erzielung eines funktionsgerechten Fußbodenaufbaues ausführen.
Es gibt:
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Ordentliche Mitglieder
Können nur Unternehmen sein, die Produkte im Sinne des Verbandszweckes erzeugen oder diese Produkte verarbeiten.
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Beratende Mitglieder
Physische Personen, deren einschlägige Fachkenntnisse den Verbandszielen dienen. Ihre Aufnahme erfolgt über Antrag oder Einladung durch den Vorstand.
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Unterstützende Mitglieder
Können Betriebe, Institutionen, Personenverbände oder Personen sein, welche die Bestrebungen des Vereines unterstützen. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand.
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Ehrenmitglieder
Sind Personen oder Institutionen, welche sich um den Verband besondere Verdienste erworben haben. Ihre Ernennung erfolgt über Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung.