
VÖEH Fachvortrag zur DSGVO am 7.6.2018 in Ansfelden
Die EU-weite Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) war Thema eines Fachvortrags, zu dem der Vorstand des VÖEH am 7. Juni seine Mitglieder eingeladen hatte. Als zentraler Treffpunkt wurde die
Raststation in Ansfelden gewählt, um allen VÖEH-Mitgliedern eine gut erreichbare Möglichkeit zur Anreise zu bieten. Trotz des aktuellen und für alle wichtigen Themas war das Interesse der
Verbandsmitglieder leider überschaubar.
Bereits am 24. Mai 2016, also vor zwei Jahren, trat die neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft und ersetzt seither die Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1996. Seit 25. Mai 2018 wird nun bei Nichtanwendung der neuen Verordnung gestraft. „Es gibt keine europaweite Vereinheitlichung, da es zahlreiche nationale Datenschutzgesetze gibt. Das heißt die DSGVO enthält 69 Öffnungsklauseln“, erläuterte Löbl.
- Einwilligung
- Erfordernis zur Vertragserfüllung
- rechtliche Verpflichtung des Verantwortlichen
- besondere Interessen des Verantwortlichen
- lebenswichtige Interessen des Verantwortlichen
„Ein Newsletter wäre zwar mein besonderes Interesse, dafür brauche ich aber eine Einwilligung“, erläuterte Walter Löbl. Weiters erklärte er die Inhalte einer Datenschutzmitteilung und einer Datenschutzerklärung für Webseiten und erläuterte das Verfahrensverzeichnis, das für jeden Unternehmer verpflichtend ist.
VÖEH-Obfrau Christa Pachler bedankte sich bei Referent Walter Löbl für diesen informativen und unterhaltsamen Einblick in die Materie der DSGVO. Die interessierten Zuhörer konnten mit vielen hilfreichen Tipps ihre Heimreise antreten.