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Der Heizestrich – Planung und Ausführung – das Koordinationsgespräch

Der Heizestrich ist in den heutigen Projekten kaum wegzudenken. Durch das notwendige Zusammenspiel und die Auswirkung auf die verschiedenen beteiligten Gewerke, ist die Planung ein entscheidender Faktor. Die sogenannte Koordinationsbesprechung, welche in der ÖNORM B2232 beschrieben wird, ist die Einleitung für einen funktionierenden Ablauf der gesamten Fußbodenkonstruktion.

Derzeit wird eine neue Norm für Flächenheizung- und Kühlung (ÖNORM H-5160-1) erarbeitet. Das endgültige Erscheinen dieser Norm wird für den Herbst 2021 erwartet. Verzögerungen entstehen dadurch, dass zum Beispiel die aktuelle EN Norm 1264 Teil 1-4 ebenfalls überarbeitet wird. In dieser nationalen ÖNORM H–5160-1 ist ebenfalls diese wichtige Koordinationsbesprechung angeführt.

In dieser Koordinationsbesprechung sind folgende Punkte speziell zu berücksichtigen:
  • Die Arbeitstermine der verschiedenen Gewerke sind zu koordinieren.
  • Die erforderliche Estrichdicke ist in Bezug auf das verwendete Heizsystem sowie der geplanten Belastung (unter Berücksichtigung der Dämmschichten) abzustimmen und festzulegen. Hierbei ist von der Planungsseite darauf zu achten, dass gemäß den aktuellen Normen, eine vertikale Abweichung der Rohre nach oben maximal, aber dennoch 5 mm betragen kann. Dies ist bei der Festlegung der Mindestdicke des Estrichs zu berücksichtigen. Ebenfalls ist in diesem Zug die Art und Dicke des Oberbodens zu fixieren. Hierbei ist auch der Einfluss des Oberbodens auf verschiedene Parameter der Fußbodenkonstruktion zu beachten.
  • Die Lage und Anzahl der Schein- und Bewegungsfugen sind zu definieren. Hierbei ist zu bedenken, dass der Fugenbereich der Bewegungs- und Randfugen nur von Anbindeleitungen gekreuzt werden darf. Die Leitungen müssen in diesem Bereich mit einem Schutzrohr von etwa 0,3 m Länge versehen werden.
  • Die Wärmedurchlasswiderstandswerte der Dämmschichten und des zu verlegenden Oberbelages sind unter Beachtung der geforderten Heizleistungen gemäß ÖNORM EN 1264‑3 und ÖNORM EN 1264‑4 abzustimmen.
  • Die notwendigen Prüfstellen für die Restfeuchtigkeitsermittlung (CM-Messung) sind zu bestimmen (je Geschoss und je angefangene 100 m² mindestens eine Prüfstelle). Ebenso die Stellen, wo etwaige Wärmeplomben versetzt werden.
  • Die Termine für den Ausheizvorgang bzw. für die geplante Bodenverlegung sind zu erörtern und zu vereinbaren.

Alle bei dem Koordinationsgespräch getroffenen Vereinbarungen sind schriftlich in einem Protokoll festzuhalten und allen Beteiligten zu übergeben.

Das Koordinationsgespräch ist bei der Planung einer funktionierenden Flächenheizung unerlässlich und wird leider in der Praxis im sehr geringen Ausmaß durchgeführt. Dem Estrichhersteller und den anderen beteiligten Gewerken muss weiters bewusst sein, dass die Verantwortung für eine funktionierende Fußbodenkonstruktion letztendlich die planende Stelle trägt. Eine Freigabe durch diese ist auch dann erforderlich, wenn z.B. der Entwurf der Fugenplanung durch den Estrichhersteller erfolgt. Diese Planungsverantwortung ist vor allem im Schadensfall ein wesentlicher Parameter.

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