Estrich News

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Der Heizestrich – Planung und Ausführung – das Koordinationsgespräch

Der Heizestrich ist in den heutigen Projekten kaum wegzudenken. Durch das notwendige Zusammenspiel und die Auswirkung auf die verschiedenen beteiligten Gewerke, ist die Planung ein entscheidender Faktor. Die sogenannte Koordinationsbesprechung, welche in der ÖNORM B2232 beschrieben wird, ist die Einleitung für einen funktionierenden Ablauf der gesamten Fußbodenkonstruktion.

Derzeit wird eine neue Norm für Flächenheizung- und Kühlung (ÖNORM H-5160-1) erarbeitet. Das endgültige Erscheinen dieser Norm wird für den Herbst 2021 erwartet. Verzögerungen entstehen dadurch, dass zum Beispiel die aktuelle EN Norm 1264 Teil 1-4 ebenfalls überarbeitet wird. In dieser nationalen ÖNORM H–5160-1 ist ebenfalls diese wichtige Koordinationsbesprechung angeführt.

In dieser Koordinationsbesprechung sind folgende Punkte speziell zu berücksichtigen:

  • Die Arbeitstermine der verschiedenen Gewerke sind zu koordinieren.

Alle bei dem Koordinationsgespräch getroffenen Vereinbarungen sind schriftlich in einem Protokoll festzuhalten und allen Beteiligten zu übergeben.

Das Koordinationsgespräch ist bei der Planung einer funktionierenden Flächenheizung unerlässlich und wird leider in der Praxis im sehr geringen Ausmaß durchgeführt. Dem Estrichhersteller und den anderen beteiligten Gewerken muss weiters bewusst sein, dass die Verantwortung für eine funktionierende Fußbodenkonstruktion letztendlich die planende Stelle trägt. Eine Freigabe durch diese ist auch dann erforderlich, wenn z.B. der Entwurf der Fugenplanung durch den Estrichhersteller erfolgt. Diese Planungsverantwortung ist vor allem im Schadensfall ein wesentlicher Parameter.

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