Estrich News
Hier können Sie die aktuelle Ausgabe der Estrich News als PDF betrachten und herunterladen. > mehr lesen
Hinweispflicht des Estrichlegers
Der Hinweisverpflichtung nachkommend, werden folgende Punkte angeführt, die zur Erreichung einer normgemäßen Estrichherstellung notwendig sind und in der Obsorge des Bauherrn und Auftraggebers liegen:
- Das Baufeld zur Verlegung des Estrichs muss gereinigt übergeben werden
- Abschalungen bei Aussparungen, Stiegenaufgängen, für etwaige spätere Einbauten, müssen vorgerichtet sein
- Verlegte Haustechnikleitungen dürfen nicht höher liegen als der geplante Höhenniveauausgleich der Beschüttung
- Mehrere Steigleitungen sind vorzusehen um lange Verteilerleitungen (Abflussleitungen, E-Hauptzuleitungen) zu vermeiden
- Verlegung einer Dampfbremse bei diffusionsgeschlossenen Belägen
- Schließen von Öffnungen (Türen, Fenster etc.) zur Vermeidung von Zugluft – Rissgefahr und Randaufschüsselungen
- Sämtliche wasserführende Leitungen müssen auf Dichtheit abgedrückt sein
- Fußbodenheizungen müssen gefüllt bleiben
- Die Aushärtung und Austrocknung des Estrichs gilt für folgende Umgebungsverhältnisse: Temperatur + 15°, relative Luftfeuchtigkeit 60%
- Die Begehbarkeit des Estrichs kann je nach Estrichstärke mit 4-6 Tagen nach Herstellung angenommen werden
- Eine Belastbarkeit (geringgewichtige Baumaterialien, aufstellen und begehen von Leitern und Gerüsten) nach 18 Tagen
- Ausheizvorgang für Fußbodenheizungen nach einer Aushärtungszeit von mindestens 3 Wochen für zementgebundene Estriche, bei anderen Estricharten gemäß RichtlinienVor Belagsverlegung ist der Estrich auf Restfeuchte zu prüfen