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Höhenlagen bei Terrassentüren

Barrierefreies Bauen – Türschwellen nach außen und die Anforderungen an die Fußbodenkonstruktion.
Am 1.1.2016 ist das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) nach 10-jähriger Übergangsfrist in vollem Umfang in Kraft getreten, sodass nunmehr sowohl „Altbauten” als auch „Neubauten” (Baubewilligung ab dem 1.1.2006) grundsätzlich barrierefrei zu gestalten sind.

Um diese Barrierefreiheit zu erreichen, sind bei der Planung und Ausführung im Baubereich verschiedenste Maßnahmen zu setzen. Der Fußbodenbau ist hier besonders im Fokus bei diesen notwendigen Maßnahmen zur Umsetzungen der Barrierefreiheit. Dies betrifft unter anderem auch die Türschwellenübergänge vom Innenraum auf Terrassen und Balkone. Diese Übergänge sind mit einer maximalen Schwellenhöhe gemäß ÖNORM B1600 von 30 mm auszubilden. Dadurch entsteht bei den Schwellenausbildungen konstruktionsbedingt eine sehr geringe Distanz zwischen der Türflügelunterkante und der Fußbodenoberkante. Diese beträgt in der Regel nur 6 mm. Folglich ist auf ein genaues Anarbeiten der Fußbodenkonstruktion in der geforderten Höhenlage beim Türelement zu achten.

Passungsbereich schaffen
Diese Notwendigkeit beginnt naturgemäß bei der Estrichherstellung. Hier sind jedoch einige Parameter zu berücksichtigen, welche die Höhenlage im Türbereich beeinflussen. Dabei ist einerseits auf die zeit- und lastabhängigen Verformungen zu achten, die das lagegenaue Anarbeiten, durch die Veränderung der Höhenlage des Estrichs im Zuge der Verformung und Rückverformung, nicht so ohne weiteres möglich macht. Andererseits stimmt die geforderte Höhenlage bei dem Türelement aufgrund von Abweichungen beim Versetzen meist nicht mit der vorgegebenen Höhenlage der Fußbodenkonstruktion zusammen. Ein sogenannter Passungsbereich ist hier zu schaffen, der ein ordnungsgemäßes Angleichen der unterschiedlichen Höhenlagen ermöglicht. Diese Passungsmöglichkeit ist allerdings begrenzt, da ansonsten wiederum andere Toleranzen (z.B. zulässige Winkelabweichung) überschritten werden.

Bei dieser Aufgabenstellung ist die Planung, die Anlege- und Vermessungsarbeit auf der Baustelle und die Ausführung gleichermaßen gefordert. Die Passungsmöglichkeiten müssen von der Planung berücksichtigt werden. Hierbei empfiehlt es sich, die notwendigen Belagsdicken mit einem Sicherheitsaufschlag zu versehen, damit die Estrichoberkante in diesem Bereich eher zu tief als zu hoch liegt. Die mehr oder weniger entstehende Differenz zum definierten Maß, kann mit Ausgleichsmaßnahmen (Spachtelungen) bei der Verlegung der Oberböden wieder angeglichen werden. Ebenso sind im Zuge der Vermessung Höhenpunkte in diesen Bereichen zu setzen, um hier eine Vorgabe für das genaue Anarbeiten zu geben. Der Ausführende wiederum muss beim Anarbeiten an solche Bereiche besondere Sorgfalt walten lassen.

Mit Umsicht und Genauigkeit
Die nachträglichen Sanierungsmaßnahmen im Estrichbereich sind mit der Umsetzung dieser Maßnahmen zur Barrierefreiheit im Türschwellenbereich angewachsen. Diese sind sehr zeit- und kostenintensiv und die Verschuldensfrage ist nicht immer klar. Daher wäre es zu begrüßen, bei der gemeinsamen Ausführungsplanung und -überwachung in diesen Bereichen, mit größerer Umsicht und Genauigkeit vorzugehen. Vor allem im Hinblick auf die Unterstützung der ausführenden Seite, die nicht immer alle Zusammenhänge erkennt, respektive erkennen kann und muss. Hier sollten die Anstrengungen gegenüber dem „Standardfall“ entsprechend höher sein.

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