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Zwangshöhen im Estrichbau

Die Höhenlage des Estrichs ist für die Funktionalität der Fußbodenkonstruktion von wesentlicher Bedeutung. Diese richtet sich nach vorgegebenen Höhenausgangspunkten, die für den Rohbau als auch für den Ausbau bindend sind.


Von diesen Höhenausgangspunkten werden in der Regel alle für das jeweilige Gewerk benötigten Höhenmarken von dem Professionisten übertragen. Hierbei kommt es naturgemäß zu Ungenauigkeiten wie z.B. Gerätetoleranzen, die sich vor allem bei den Schnittstellen entsprechend auswirken können. Zu diesen Vermessungsungenauigkeiten kommen auch noch Ungenauigkeiten im Zuge der Ausführungen beim jeweiligen Gewerk hinzu.

Es sind daher in jenen Bereichen, wo genaue Anschlusshöhen erforderlich sind, sogenannte Zwangshöhen in der Planung vorzusehen. Bei diesem Zwangshöhen sind herstellungstechnische Toleranzen und zusätzliche Anpassungsmaßnahmen einzuplanen. Diese Zwangshöhen müssen jedoch auch zu der vorgegebenen Höhenlage (Höhenausgangspunkt) wiederum angeglichen werden. Dieser Angleich muss so erfolgen, dass auch die meist gemäß DIN 18202 vorgegebenen Toleranzgrenzen in Bezug auf Ebenheit, Winkel und Maße eingehalten werden können. Hierbei kann es daher notwendig sein, Toleranzen für das Versetzen von verschiedenen Einbauteilen zu minimieren.

Als Praxisbeispiele für Zwangshöhen können z.B. Anschlüsse zu barrierefreien Türen, Winkel, Aufzugsportalen, etc. genannt werden.

Anpassungsmaßnahme bei barrierefreiem LoggientürelementAnpassungsmaßnahme bei barrierefreiem Loggientürelement


Zwangshöhenlage im Bereich der Wohnungseingangstüre durch fix versetzte BodeneinstandschieneZwangshöhenlage im Bereich der Wohnungseingangstüre durch fix versetzte Bodeneinstandschiene


Zwangshöhenlage bei Aufzugsportal durch BodeneinstandsschieneZwangshöhenlage bei Aufzugsportal durch Bodeneinstandsschiene


Planungsbeispiel ZwangshöhenPlanungsbeispiel Zwangshöhen


Anhand der Ausführungen und des oben angeführten Planungsbeispiels ist ersichtlich, dass planungsseitig diese Zwangshöhen unbedingt Beachtung finden müssen. Diese sind explizit für die ausführenden Gewerke ersichtlich in den Ausführungsplänen entsprechend zu vermerken. Weiters sind auch die Anpassungsräume zu der Ausgangshöhenlage zu definieren.

Zu berücksichtigen sind auch zeit- und lastabhängige Verformungen im Bereich des Estrichs, die Einfluss auf die Höhenlage des Estrichs nehmen.

Ebenfalls entscheidend für das Gelingen der Höhenlagen bei Zwangshöhen in Korrelation mit der Ausgangshöhenlage, ist das genaue Versetzen der betroffenen Einbauteile (Terrassentürelemente Winkel, etc.). Hierbei sind Ersatzhöhenpunkte bei diesen Einbauteilen in entsprechender Genauigkeit essenziell. Die Herstellung dieser wichtigen Höhenpunkte sollte bauseits durch entsprechende Fachleute erfolgen.

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