Verlegung großformatiger Fliesen aus der Sicht des Estrichherstellers
Seit geraumer Zeit ist der Trend zu großformatigen Fliesen oder Steinplatten nicht zu übersehen. Was bedeuten diese Großformate für den meist darunterliegenden Estrich?
Das Großformat beginnt gemäß ÖNORM B 3407 bei einer Seitenlänge größer 1 m oder wenn die Fläche der Platte mehr als 0,2 m² beträgt. Die häufig verlegten 30/60 Fliesen gelten daher nicht als
Großformat. Dies ist eine Gegebenheit, die sich auf die Ebenheitsanforderung auswirkt. Bei großformatigen Belagselementen wird in der zuvor genannten Norm eine maximal zulässige Toleranz von 2
mm auf 100 cm vorgegeben.
Bei den Fliesen mit einem Ausmaß 30/60 cm gibt es demnach keine erhöhten Anforderungen. Somit ist gemäß ÖNORM B 3407 die in der DIN 18202 Tab. 3, Zeile 3 vereinbarte Ebenheit für den Untergrund
(Estrich) ausschlaggebend. Diese Ebenheit ist jedoch für eine ordnungsgemäße Verlegung dieses Fliesenformats nicht ausreichend.
Als Estrichhersteller empfiehlt es sich daher, auf diesen Umstand hinzuweisen, wenn dieser vom Planer nicht aufgegriffen wird. Hierdurch können vor Ausführung, durch Planung einer
Ausgleichsschicht, spätere aufwändige Sanierungen vermieden werden. Diese zusätzliche Ausgleichsschicht erfordert die Berücksichtigung in der Wahl der Belagsdicke, die wiederum für die
ordnungsgemäße Estrichherstellung erforderlich ist.
Die Herstellung dieser zusätzlichen Ausgleichsschicht zur Erzielung der erhöhten Ebenheit erfolgt gemäß Merkblatt 07 des österreichischen Fliesenverbandes naturgemäß durch den Fliesenleger und
ist gesondert zu vergüten.
Ebenso zu beachten ist bei großformatigen Fliesen der dadurch entstehende Dampfdiffusionswiderstandswert, der für die Planung der geeigneten Dampfbremse ein wesentlicher Parameter ist.
Verantwortlich für die richtige Festlegung dieser geeigneten Dampfbremse ist die planende Stelle. Die Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl vom jeweiligen Fliesenbelag ist vom Fliesenleger
bekanntzugeben.
Beispiel: Feinsteinzeugplatten ohne Berücksichtigung der zementierten Fugen können zum Beispiel einen sd Wert von ca. 1.200 m aufweisen!
Da die zu verlegende Dampfbremse in den Bereich des Estrichherstellers fällt, ist ein grundsätzlicher Hinweis, bei einer offensichtlichen erkennbaren Fehlplanung, mit Sicherheit kein Fehler.
Wird als Untergrund für die Fliesenverlegung ein Calciumsulfatfließestrich verwendet, so kann und wird die Fugenplanung im Estrich eine andere sein als im darauf verlegten großformatigen
Fliesenbelag. Der Fliesenleger hat gemäß seinen Vorgaben Bewegungsfugen im Fliesenbelag vorzusehen, auch wenn diese nicht im darunter verlegten Calciumsulfatfließestrich vorhanden sind. Die
Fugenplanung im Allgemeinen liegt im Aufgabenbereich des Planers.
All diese und noch weitere Parameter für eine funktionierende Verlegung von großformatigen Fliesen auf einen Estrich, benötigen eine entsprechende Koordinationsbesprechung vor Beginn der
Estricharbeiten. Dies ist auch dann sinnvoll, wenn keine Warmwasserfußbodenheizung im Estrich vorhanden ist, wo die Notwendigkeit dieser Koordinationsbesprechung in der ÖNORM B2232 verankert
ist.