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Neues Merkblatt 5.1 Sichtestriche

Ein weiteres Merkblatt des Verbands österreichischer Estrichhersteller ist am Markt. Nach erstmaliger Zusammenarbeit mit Vertretern unterschiedlicher Aufgabengebiete wurde eine breite Sichtweise auf die auszuarbeitende Richtlinie erreicht.

Vertreter von der Generalunternehmerseite waren ebenso wie jene von der planenden Seite, der ausführenden Seite, der Industrie und des Verbands österreichischer Estrichhersteller mit vollem Elan bei der Erstellung dabei. Aufgrund der weit verstreuten Teilnehmer bis nach Tirol wurden die einzelnen Sitzungen online abgehalten.

Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Es liegt ein ausführliches Merkblatt mit zahlreichen Parametern für die Erstellung von Sichtestrichen vor.

Es beginnt bei der Einstufung der verschiedenen Ausführungsarten von Sichtestrichen und erstreckt sich weiter über die möglichen Estricharten, die bei Sichtestrichen in Frage kommen.

Ebenfalls werden technische Anforderungen in Bezug auf z.B. Oberflächen, Nutzungskategorien und Fugen beschrieben. Bei den ebenfalls angeführten optischen Anforderungen wird auf mögliche äußere Einflüsse wie Farbtonveränderungen, Rissbildungen, Verschmutzungen eingegangen und auf die erforderlichen Festlegungen wie z.B. Fugenarten, Oberflächenausführungen und andere notwendige Angaben.

Ein Fokus wurde auf die Planung und das zwingend erforderliche Koordinationsgespräch gelegt. Die notwenigen Musterflächen und der Hinweis auf das „Unikat Sichtestrich“ wurde in diesem Zusammenhang detailliert erarbeitet.

Die Reinigung und Pflege der Sichtestrichflächen finden ebenfalls ihren Platz im gegenständlichen Merkblatt.

Das Thema Sichtestriche bekommt am österreichischen und auch am europäischen Markt immer mehr Gewicht. Eine Regelung für diese Bodenart war höchst an der Zeit. Das Festlegen der notwendigen Ausführungsparameter ist sowohl für den Ausführenden als auch für den Bauherrn und Planer ein wichtiger Bestandteil für das Gelingen des Gewerks. In der Vergangenheit wurden diese Festlegungen, wenn überhaupt, nur sehr lückenhaft durchgeführt. Dies führte wiederum zu nachträglichen Streitigkeiten über das gewünschte, und das nach Herstellung vorgefundene Erscheinungsbild des Sichtestrichs.

Die künftige Handhabung des Merkblatts wird für das Gelingen, vor allem aber für die Klarheit des bestellten Gewerks einen wesentlichen Beitrag leisten.

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