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Geplante Merkblätter und Richtlinien 2022

Der Verband österreichischer Estrichhersteller ist fortwährend bemüht, technische Lücken zwischen Norm und dem Stand der Technik zu schließen. Für 2022 ist hierzu das Erscheinen eines, aus unserer Sicht, interessanten Merkblatts und zweier umfangreichen Richtlinien zu erwarten.

Merkblatt Sichtestriche
Was sich der künftige Kunde unter einem „Sichtestrich“ vorstellen kann, bzw. welche Risiken mit der Wahl eines solchen Bodens eingegangen wird, soll das Merkblatt „Sichtestriche“ bestmöglich regeln. Sowohl für den Planer als auch für den Ausführenden soll dieses Regelwerk Grundlagen schaffen, wo auf Herstellung und Bewertung solcher Estriche eingegangen werden kann.

Das Merkblatt „Sichtestriche“ soll künftig auch eine mögliche Grundlage für Werkverträge darstellen. Da speziell in diesem umfangreichen und optisch anspruchsvollen Bereich wenig festgelegte Eckdaten vorhanden sind, soll dieses Merkblatt Ausführungs- und Bewertungsparameter vorgeben, die für eine Präzisierung von vertraglichen Grundlagen dienen kann und soll.

Die Mitarbeit eines Architekten, eines Generalunternehmers sowie Fachleuten aus der Industrie und dem Estrichgewerbe, ermöglichte eine breitere Sichtweise bei der Erarbeitung dieses Merkblatts.

Richtlinie für Fugenplanung
Die „Richtlinie für die Ausbildung und Anordnung von Fugen in Fußbodenkonstruktionen“ wird in Zusammenarbeit mit Dr. Karl Deix seitens der TU Wien erstellt. Diese Ausarbeitung ist im Endspurt, sodass ein Erscheinen dieser Richtlinie Anfang 2022 zu erwarten ist. In dieser Richtlinie werden die Grundlagen einer Fugenplanung in Verbindung mit den verschiedensten Estricharten dargestellt. Planungsgrundlagen für Bewegungsfugen bei beheizten Fußbodenkonstruktionen sind ebenso enthalten wie Ausführungsdetails der einzelnen Fugenarten. Auch hier soll eine Präzisierung gegenüber den, doch im überschaubaren Ausmaß, vorhandenen Parametern in den einschlägigen Normen vorgenommen werden.

Richtlinie für Koordinationsgespräch
Fehlende Koordination zwischen den ausführenden Gewerken sind immer wieder Ursache von Fehlleistungen an der Baustelle. Das sogenannte Koordinationsgespräch zwischen einzelnen Gewerken wird in der Praxis aber leider sehr selten in Anspruch genommen.

Wenn überhaupt, dann wird dieses Gespräch im Zuge der Ausführung eines Heizestrichs durchgeführt. Dabei wären auch bei Estrichen ohne Warmwasserheizung zwischen den einzelnen Gewerken auch viele Parameter wie zum Beispiel die Fugenplanung, Abstimmung von Höhenlagen, Erörterung und Festlegung von erforderlichen Ergebenheitstoleranzen, usw. zu klären bzw. festzulegen. Die Folgen dieser fehlenden Koordination sind meist sehr kosten- und zeitintensiv und wären zum größten Teil durch dieses Koordinationsgespräch zu vermeiden.

Dies war Anlass genug für den Verband österreichischer Estrichhersteller und dem österreichischen Fliesenverband eine Richtlinie in Angriff zu nehmen, welche diese notwendige Koordination größtmöglich vorgeben wird, sodass diese zu einer Selbstverständlichkeit auf der Baustelle wird. Diese soll aber nicht nur die notwendige Koordination zwischen dem Estrich- und Fliesengewerk regeln, sondern einen allgemeinen Leitfaden für die Koordination sämtlicher Innenausbaugewerke mit sich bringen. Grundsätzliche Verweise auf gesetzliche Vorgaben werden ebenso enthalten sein, wie auch Grundlagen durch wen und wann die Koordination zwischen den einzelnen Gewerken vorgenommen werden muss.

Ergänzt werden soll diese neue Richtlinie mit einer Checkliste und einem Formblatt für eine Koordinationsbesprechung. Diese beiden Instrumente sollen eine möglichst lückenlose Koordination der beteiligten Gewerke ermöglichen.

Die Präsentation dieser Richtlinie ist bei der Veranstaltung KERAMIKO am 3. und 4. März 2022 geplant. Bei dieser in den Vorjahren vorbildlich durchgeführten Veranstaltung wird auch der österreichische Estrichverband mit einem Informationsstand vertreten sein.

Der Verband österreichischer Estrichhersteller wird sich auch in Zukunft vor allem mit der Erstellung von Merkblättern Hinweisblättern und Richtlinien befassen, um fehlende technische Klarheit bei verschiedenen Themen zu schaffen.

Wir werden Sie diesbezüglich mit unserem Newsletter auf dem Laufenden halten.

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