Neues Merkblatt 4.2 Höhenpunkte für den Meterriss
Eine längst fällige Regelung über erforderliche Höhenpunkte für die Ausbaugewerke wurde durch den VÖEH in Zusammenarbeit mit Verbänden von ebenfalls betroffenen Gewerken erstellt.
Die in der 2023 neu erschienenen ÖNORM B 2110 angegebenen, ausführungsrelevanten Festpunkte und Höhenbezugspunkte, wurden als Anlass genommen Empfehlungen für die Herstellung dieser Höhenpunkte
für die Ausbaugewerke in Form eines Merkblatts auszuarbeiten.
Bei der Erstellung dieses Merkblatts wirkten zahlreiche Innungen und Verbände der betroffenen Ausbaugewerke mit. Um mit der Ausarbeitung rascher voranzukommen wurde ein innerer und äußerer
Arbeitskreis gegründet. Das grundsätzliche Konzept des inneren Arbeitskreises wurde dem äußeren zur Korrektur und Ergänzung nach den jeweiligen Sitzungen vorgelegt.
Im Merkblatt selbst werden die Grundlagen der Vermessung und die Eckpunkte für die Herstellung von Höhenpunkten angegeben. Es wurde ein System mit drei verschiedenen und definierten
Höhenpunkten erstellt.
Als Grundlage dient hier der Höhenausgangspunkt, der in jedem abgeschlossenen Gebäudetrakt herzustellen ist. Dieser Höhenausgangspunkt wird in der Regel im Bereich Erdgeschoss angebracht, und
soll das +-0,00 darstellen. Ausgehend von diesem Höhenausgangspunkt werden dann sogenannte Höhenfestpunkte erstellt, welche in jedem Geschoss (vorzugsweise im Bereich des Stiegenhauses)
anzulegen sind.
Weggehend von diesen Höhenfestpunkten werden dann die sogenannten Höhenbezugspunkte hergestellt, die für die verschiedenen Gewerke des Innenausbaus in unterschiedlicher Anzahl und Lage
vorhanden sein sollen.
Für die erforderliche Positionierung und Anzahl dieser Höhenbezugspunkte werden für die einzelnen Gewerke Beispiele angeführt. Auch auf die Verantwortlichkeiten für die Erstellung dieser
Höhenpunkte wird in diesem Merkblatt eingegangen.
Die Anwendung dieses Merkblatts an der Baustelle soll künftig die Qualität der einzelnen Gewerke steigern und die Fehleranfälligkeit entsprechend reduzieren. Viele Fehlerquellen sind leider in
der zurzeit angewendeten Handhabung zur Übertragung von Höhenpunkten gegeben. Hohe Distanzen vom Ausgangspunkt zum erforderlichen Endpunkt mit sehr oft nicht geeigneter Gerätschaft, hat eine
mangelhafte Herstellung zufolge. Nicht selten entstehen in der Folge enorme Kosten für die Behebung von entstandenen Ausführungsmängel. Eine ebenfalls häufige Fehlerquelle sind übernommene,
bereits durch andere Gewerke mangelhaft übertragene Höhenpunkte durch weitere Innenausbaugewerke. Allein die Tatsache, dass auf einer Baustelle jeder für sich die Höhenbezugspunkte vom
Höhenfestpunkt überträgt, bringt unterschiedliche Höhenlagen mit sich. Das erforderliche Zusammenspiel der Höhenlagen einzelner Gewerke ist dadurch dem Grunde nach schon nicht mehr
gegeben.
Die Wichtigkeit für die Umsetzung dieses gelungenen Merkblatts kann nicht oft genug erwähnt werden. Wie sich diese Vorgaben in der Umsetzung künftiger Bauvorhaben durchsetzen werden, wird sich
zeigen. Wir sind überzeugt, dass durch die Anwendung der technischen Vorgaben dieses Merkblatts die Fehlerquote an der Baustelle stark rückläufig wird.
Dieses neue technische Merkblatt steht, ebenso wie alle weiteren Merkblätter, den Mitglieder des Verbands österreichischer Estrichhersteller zur Verfügung. Für Nicht-Mitglieder besteht die
Möglichkeit, die technischen Merkblätter in Form eines Abomodells zu beziehen. Nähere Informationen dazu können unter office@estrichverband.at angefordert werden.