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Neues Merkblatt 10.1 Von der Estrichoberkante zur Belagsoberkante

Wichtige Grundlagen für eine ordnungsgemäße Belagsverlegung auf konventionellen Zementestrichen sind in Vergessenheit geraten. Das Merkblatt 10.1 ruft diese wieder in Erinnerung.

Der österreichische Estrichverband hat in Zusammenarbeit mit der Berufsgruppe der Bodenleger sowie dem österreichischen Fliesenverband das Merkblatt 10.1 „Von der Estrichoberkante zur Belagsoberkante“ erarbeitet. In diesem Merkblatt wird der Untergrund Zementestrich und dessen Eigenschaften in detaillierter Form bewertet sowie auch erforderliche Arbeitsschritte zur ordnungsgemäßen Verlegung des Oberbodens angeführt.

Angefangen von der zu erwartenden Ebenheit über die mögliche „Schieflage“ des Estrichs in Form seiner Winkeltoleranz sowie mögliche Maßtoleranzen und zulässige Abweichungen in der Höhenlage, sollen dem Planer sowie dem Ausschreibenden vor Auge führen, dass zusätzliche Maßnahmen für eine ordnungsgemäße Belagsverlegung erforderlich sind.

Ebenfalls in dieselbe Kerbe schlägt die Beschreibung der Oberflächenbeschaffenheit des Estrichs mit einer Bandbreite in Bezug auf seine unterschiedliche Oberflächenstruktur und Oberflächenzugfestigkeit. Zu guter Letzt werden die zeit- und lastabhängigen Verformungen beschrieben, die ebenfalls Einfluss auf die nachfolgende Belagsverlegung haben.

Die Beschreibung der erforderlichen Oberflächenbearbeitung bei Oberbelägen im Allgemeinen, sowie bei geklebten Parkettböden und Fliesenboden im Detail, geben die erforderlichen Parameter einer Vorbehandlung der Estrichoberfläche sehr gut wieder. Zahlreiche Arbeitsschritte wie Anschleifen der Oberfläche, Höhenangleich in Form von Anspachtelungen usw. zeigen auf, wie umfangreich diese notwendigen Vorarbeiten sind.

Das Resümee kommt dann zur entscheidenden Aussage, dass eine ordnungsgemäße Verlegung des Oberbelags ohne zusätzliche Untergrundbearbeitung nicht möglich ist und verweist zusätzlich auf einen Normauszug der ÖNORM B 3732 wo diese weitere Behandlung der Oberfläche ebenfalls beschrieben wird.

Das Erscheinen dieses Merkblatts wird vor allem von den ausführenden Firmen begrüßt, da die derzeitige Praxis in eine andere Richtung zeigt. Die Verlegung von Oberböden, im speziellen von geklebten Parkettböden wird auf Zementestrichen ohne Saugausgleich und Toleranzausgleich ist gängige Praxis. Der Kostendruck seitens der Ausführenden führt an der Schnittstelle immer wieder zu Diskussionen und nachträglichen Sanierungsmaßnahmen mit entsprechenden Kosten.

Vor allem die unterschiedlichen Toleranzgrenzen zwischen dem Estrich und den Oberbelägen sowie die Erfordernis der meisten Oberbeläge, die zusätzlich über diese Toleranzgrenze hinausgehen, machen eine direkte Verklebung auf einen konventionellen Zementestrichs eigentlich unmöglich.

Dies sollte zukünftig in der Planung und Ausführung wieder die notwendige Gewichtung bekommen, damit nicht herstellbare Forderungen an den Untergrund und die damit verbundenen nachträglichen Sanierungen wieder aufhören.

Dieses neue technische Merkblatt steht, ebenso wie alle weiteren Merkblätter, den Mitglieder des Verbands österreichischer Estrichhersteller zur Verfügung. Für Nicht-Mitglieder besteht die Möglichkeit, die technischen Merkblätter in Form eines Abomodells zu beziehen. Nähere Informationen dazu können unter office@estrichverband.at angefordert werden.

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