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Neues Merkblatt 11.1 Barrierefreie Übergänge zwischen Innen- und Außenbereich im Wohnbau

Das Merkblatt 11.1 „Barrierefreie Übergänge zwischen Innen- und Außenbereich im Wohnbau“ regelt wesentliche Parameter in der Planung, die eingehalten werden müssen, um einen ordnungsgemäßen Anschluss der Fußbodenkonstruktion an die barrierefreien Bauteile zu erreichen.

Ein weiteres technisches Regelwerk über die richtige Ausbildung barrierefreier Übergänge im Fußbodenbau wurde durch den Verband österreichischer Estrichhersteller veröffentlicht. Das Merkblatt regelt technisch notwendige Parameter im Bereich der Fußbodenkonstruktion damit die Vorgaben der ÖNORM B 1600 bzw. jene des OIB Merkblatts 4 eingehalten werden können.

Notwendige Anforderungen an den Estrich und dessen herzustellende Höhenlage im Anschlussbereich der barrierefreien Elemente, bilden das Grundgerüst dieses Merkblatts. Erstellt wurde dieses Merkblatt in Zusammenarbeit mit dem Verein Plattform Fenster Österreich, der Bundesgruppe der Bodenleger sowie dem österreichischen Fliesenverband.

Hier wird eine sogenannte Zwangshöhe angegeben, die im Bereich des barrierefreien Übergangs als Ausgangshöhe anzunehmen ist. Der Ausgleich dieser Zwangshöhe an die ursprüngliche Höhenlage hat in einem zu definierenden Passungsraum zu erfolgen. Für die endgültig zu erreichende maximale Schwellenhöhe sind die beim Estrich erforderlichen Toleranzen zu berücksichtigen, die beim Verlegen des Oberbelags entsprechend angepasst werden müssen.

Ebenfalls angegeben wird der erforderliche genaue Einbau des Fenster- bzw. Türelements, um die Differenzen zwischen der ursprünglichen Ausgangshöhenlage und der durch das Fensterelement definierten Zwangshöhe so gering wie möglich zu halten. Dies erfordert wiederum einen Höhenbezugspunkt in unmittelbarer Nähe des zu versetzenden Elements.

Für die betroffenen Bauteile, wie die Bauelemente des Fensterbauers, jene des Estrichs sowie des Oberbodens, werden in dem gegenständlichen Merkblatt Toleranzgrenzen festgelegt. Eine ergänzende Systemskizze verdeutlicht sehr gut das Zusammenspiel dieser festgelegten Toleranzgrenzen.

Sowohl für den Planer als auch für den Ausführenden soll dieses technische Merkblatt die notwendigen Grundlagen für eine technisch richtige Ausführung der Fußbodenkonstruktion im Bereich der barrierefreien Übergänge liefern. Die gesetzlichen Vorgaben für die notwendige Anzahl von barrierefreien Wohnungen in einem Objekt sind in den jeweils zuständigen Bauordnungen festgelegt.

Die Planung und Umsetzung dieser Grundlagen stellen einen enorm wichtigen Faktor dar, um kostenintensive Sanierungen zu vermeiden. Die Vergangenheit zeigt leider, dass es in diesem Bereich eine enorm hohe Sanierungsquote aufgrund fehlender Kenntnis und Umsetzung in diesen Übergangsbereichen gibt. Man wird sehen, ob die Umsetzung dieses Merkblatts den Trend umkehren kann.

Dieses neue technische Merkblatt steht, ebenso wie alle weiteren Merkblätter, den Mitglieder des Verbands österreichischer Estrichhersteller zur Verfügung. Für Nicht-Mitglieder besteht die Möglichkeit, die technischen Merkblätter in Form eines Abomodells zu beziehen. Nähere Informationen dazu können unter office@estrichverband.at angefordert werden.

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