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Verlegung von Parkettböden ohne nennenswerte Untergrundvorbereitung (!?)

Der boomende Wohnbau hat im letzten Jahrzehnt, aufgrund des steigenden Preis- bzw. Termindrucks in der Verlegung von Parkettböden, die Untergrundvorbereitung vernachlässigt. Der Trend verklebte und schwimmende Parkettböden sozusagen direkt auf die Estrichoberfläche von Zementestrichen zu verlegen, ist zum Standard geworden. Dabei werden meist einige wichtige Parameter übersehen bzw. negiert.

In der aktuellen ÖNORM B 5236 für Planung und Ausführung von Bodenbelags- und Holzfußbodenarbeiten werden in Bezug auf die Ebenheitstoleranzen im Untergrund zum einen die erhöhte Anforderung gemäß ÖNORM DIN 18202 und darüber hinaus produktspezifische Anforderungen gemäß den Herstellerangaben gefordert.

Diese Herstellerangaben sind vor allem bei schwimmender Verlegung über den erhöhten Anforderungen der zuvor genannten ÖNORM DIN 18202 (z.B. Weizer Parkett mit max. 2 mm Stichmaß auf 1 m Bezugslänge).

Die Anforderungen, die vom Estrichhersteller verlangt werden, liegen meist der ÖNORM DIN 18202, Tab. 3, Zeile 3 zugrunde, die 4 mm Stichmaß auf 1 m Bezugslänge zulässt.

Ebenheitsmessung mit MesslatteEbenheitsmessung mit Messlatte

Aus den zuvor genannten Gründen ist zu erkennen, dass ohne zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen ein für den Parkett geeigneter Untergrund mit großer Wahrscheinlichkeit meist nicht gegeben ist.

Um in der Auftragsvergabe nicht von vornherein auszuscheiden, werden jedoch von vielen Parkettboden-Anbietern diese Untergrundthematiken negiert bzw. wenig beachtet. Die Folgen sind meist umfangreiche Diskussionen bei der Übernahme des Untergrunds (Estrich), die unter Aufsicht des Auftraggebers zwischen dem Estrichhersteller und dem Bodenleger stattfinden.

Abgesehen von Differenzen zwischen vorhandener und erforderlicher Ebenheit beim Untergrund, ist auch die Oberflächenbeschaffenheit des Estrichs der nächste Zankapfel.

Teil der Untergrundvorbereitung mittels Schleifen der EstrichoberflächeTeil der Untergrundvorbereitung mittels Schleifen der Estrichoberfläche


Ausgleichsmasse zur Verbesserung der EbenheitAusgleichsmasse zur Verbesserung der Ebenheit

Die Verlegung eines verklebten Parkettbodens erfordert Oberflächenzugfestigkeitswerte von mindestens 1 N/mm². Die Estriche im Bereich des Wohnbaus werden zumeist in der Qualität E225, maximal in der Qualität E300, ausgeschrieben.

Hier ist nicht berücksichtigt, dass diese Estrichqualitäten bei guter Verarbeitung und optimalen Voraussetzungen an der Baustelle, Oberflächenzugfestigkeitswerte zwischen 0,6 und 0,7 N/mm² (E225) bzw. 0,7 und 0,9 N/mm² (E300) erreichen können.

Die hier notwendige Untergrundvorbereitung und Ertüchtigung der Estrichoberfläche ist zumeist in den Vorbemerkungen des Bodenlegergewerks als einzukalkulierende Leistung ausgeschrieben. Die Folgen sind, wie bei der Ebenheit, heftige Diskussionen zwischen den beteiligten Gewerken.

OberflächenzugfestigkeitsmessungOberflächenzugfestigkeitsmessung

Weiters ist durch die beinahe ausschließlich maschinell geglätteten Estriche auch eine mehr oder weniger raue Oberfläche vorhanden. Diese ist in ihrer Intensität grundsätzlich nicht geregelt. Für den Bodenleger ist diese für seinen Kleberverbrauch jedoch entscheidend.

Hier sind die nächsten Diskussionen zwischen Bodenleger und Estrichhersteller vorprogrammiert.

EstrichoberflächeEstrichoberfläche

Zu guter Letzt kommen bei zementären Estrichen noch zeit- und lastabhängige Verformungen hinzu, die Maßnahmen vor der Bodenbelagsverlegung erforderlich machen. Diese Kosten sind genau genommen „Sowieso-Kosten“ aufgrund einer nur bedingt zu beeinflussenden Materialeigenschaft.

Von der Übernahme der Behebungskosten durch den Bauherrn ist in diesen Fällen nicht auszugehen, wodurch die nächsten Diskussionen anstehen.

Verformungen im RandbereichVerformungen im Randbereich

In der ÖNORM B 3732 Estriche Planung, Ausführung, Produkte und deren Anforderungen wird mit dem Satz „für die Erzielung der Belegreife kann eine weitere Behandlung der Oberfläche z.B. Abschleifen, Haftbrücken, Spachtelung erforderlich sein“ diese notwendige Untergrundvorbereitung deutlich gemacht.

Um künftig der erforderlichen Leistung der Untergrundvorbereitung wieder den Stellenwert zu geben der erforderlich ist, muss diese vom Bodenleger angeboten und als technische Notwendigkeit angeführt werden.

Mit dieser Vorgangsweise werden mit Sicherheit die Diskussionen zwischen Estrichhersteller und Bodenleger mit einem Schlag auf ein Minimum reduziert. Weiters werden die Aufwendungen für die Behebung der zeit- und lastabhängigen Verformungen, meist zum Großteil durch die Untergrundvorbereitung stark minimiert.

Ein entsprechend qualitatives Gewerk verhindert die durchaus zunehmenden Reklamationen am Oberboden durch den Endnutzer.

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